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Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte sind alle Arbeitnehmer einschließlich Auszubildende und Praktikanten, die krankenversicherungspflichtig, rentenversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig sind zur Arbeitslosenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile zu den gesetzlichen Rentenversicherungen zu entrichten sind.

Zu diesem Personenkreis gehören Arbeiter, Angestellte und Auszubildende, sofern es sich bei ihrer Erwerbstätigkeit nicht um eine sog. geringfügige Tätigkeit handelt. Die Beschäftigten lassen sich nicht mehr getrennt als "Arbeiter" bzw. "Angestellte" nachweisen. Das ergibt sich aus dem Gesetz zur Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) ab 1. Januar 2005, dadurch entfällt die Gliederung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach dem Rentenversicherungsträger, also in Arbeiter und Angestellte.  (Quelle: Definitionskatalog des Statistischen Bundesamtes) 

Auf dieser Seite finden Sie zwei interessante Tabellen sowie detaillierte Statistiken als Download zum Thema "Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte".

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Branchen, Stand: 31.12.2007
Branche Zahl der Beschäftigten
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 90
   
Produzierendes Gewerbe 2.952
   
Handel, Gastgewerbe und Verkehr 5.131
   
Sonstige Dienstleistungen 4.027
   
Zahl der sozialversicherungspfl. Beschäftigten insgesamt: 12.204
Quelle: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW (LDS NW)

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Letzte Änderung: 07.08.2008 (Tanja Berkenheide)