Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte sind alle Arbeitnehmer einschließlich Auszubildende und Praktikanten, die krankenversicherungspflichtig, rentenversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig sind zur Arbeitslosenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile zu den gesetzlichen Rentenversicherungen zu entrichten sind.
Zu diesem Personenkreis gehören Arbeiter, Angestellte und Auszubildende, sofern es sich bei ihrer Erwerbstätigkeit nicht um eine sog. geringfügige Tätigkeit handelt. Die Beschäftigten lassen sich nicht mehr getrennt als "Arbeiter" bzw. "Angestellte" nachweisen. Das ergibt sich aus dem Gesetz zur Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) ab 1. Januar 2005, dadurch entfällt die Gliederung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach dem Rentenversicherungsträger, also in Arbeiter und Angestellte. (Quelle: Definitionskatalog des Statistischen Bundesamtes)
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Tabelle und Diagramm
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Letzte Änderung: 07.08.2008 (Tanja Berkenheide)