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Verzögerungen und schwankende Mehrheiten

Kreistag zögert

Am 29. Mai 1951 beschloss der Kreistag daraufhin, den Antrag auf "Wiedervereinigung" zu unterstützen. Damit war der Antrag bei der Bezirksregierung angelangt, die ihn am 21.6.1951 aber wegen einiger Einwände nochmals über die Kreisverwaltung an das Amt zurückgeben ließ. So fehlten der Bezirksregierung einige formale Kriterien wie z.B. eine Stellungnahme der Amtsvertretung Greven. Damit drohte eine rund dreimonatige Verzögerung der Angelegenheit.

Kurios wirkte sich die anhaltende Sammlung von Unterschriften gegen die Vereinigung der Gemeinden in der Gemeinde Greven r.d. Ems aus: Anfang Juli hatten dort sieben Gemeinderäte die Protestresolution unterschrieben, davon sechs, die bei der Abstimmung am 3. März noch dafür gestimmt hatten. Die Münstersche Zeitung vom 7. Juli 1951 prognostizierte, dass bei einer endgültigen Ablehnung die finanziellen Konsequenzen durch die Stadt (Forderung der Gastschulbeiträge in voller Höhe) gegenüber der rechtsemsischen Gemeinde nicht ausbleiben würden. Diese "Erinnerung" der Presse zeigt mehr als einfache Berichterstattung. Sie war deutlich für die Wiedervereinigung eingestellt.

Am 13.7.1951 fanden nacheinander Sitzungen der Gemeindevertretung Greven rechts der Ems und des Amtsrates statt. Der Amtsrat gab in seiner Stellungnahme die von der Bezirksregierung geforderte Zustimmung zum Zusammenschluss der drei Grevener Gemeinden mit 12:1 Stimmen. Ende August konnte Amts- und Stadtdirektor Dr. Drost immerhin feststellen, dass der Wiedervereinigungsantrag von der Bezirksregierung an das Innenministerium NRW weitergeleitet worden war.

Schwankende Mehrheiten im Gemeinderat Greven r.d. Ems

Die rechtsemsischen Gemeindevertreter diskutierten am 13. Juli wiederum heftig über ihre (am 3. März schon rechtsgültig gegebene) Zustimmung. Besonders zwei Vertreter protestierten heftig, die Bevölkerung sei gegen eine Eingemeindung. Aber die leeren Zuhörerplätze, die vorsorglich verdoppelt worden waren, sprachen eine andere Sprache. Die Abstimmung ergab mit 5:5 Stimmen kein Ergebnis, so dass die Angelegenheit vertagt wurde. Rechtlich sei damit auch nichts mehr zu erreichen, stellte die MZ am 17. Juli fest. Als Konsequenz der in der Bevölkerung teilweise herrschenden Unkenntnis über den Sachverhalt wurde die Herausgabe einer Aufklärungsschrift als notwendig erachtet.

Während die Berichterstattung der Presse die seit langem für eine Wiedervereinigung kursierenden Fakten wiederholte und sich nachdrücklich für diese einsetzte, wurde Anfang August 1951 eine Versammlung der Bauern und Landwirte von Greven r.d.Ems wegen dieser Frage einberufen, die eine Gemeinderatssitzung zur Aufhebung des Vereinigungsbeschlusses forderte. Dass dies rechtlich gar nicht möglich war, da ein rechtsgültiger Beschluss vom 3.3.1951 vorlag, wurde ignoriert. Dennoch wurde die Sitzung für den 27. September 1951 einberufen, in der die Gemeindevertretung Greven r.d. Ems beschloss, in den zugehörigen Bauerschaften Versammlungen abzuhalten und über die Wiedervereinigung zu debattieren. Anschließend sollte erneut darüber im Gemeinderat debattiert werden. Im öffentlichen Teil der gleichen Sitzung wurden wiederum schlechte Prognosen für die Finanzsituation der Gemeinde gegeben.


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