Das Schöffenamt
Das Schöffenamt ist ein verantwortungsvolles Ehrenamt. Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter ohne juristische Ausbildung. Er nimmt an Hauptverhandlungen teil und hat dabei das gleiche Stimmrecht wie ein Berufsrichter. Gemeinsam mit den Berufsrichtern entscheiden die Schöffen über Schuld und Strafe des Angeklagten.
Das Schöffenamt ist eingerichtet worden, um "Volkes Stimme" in die Justiz einzubeziehen. Die Beteiligung von Laienrichtern soll das Vertrauen der Bürger in die Strafjustiz stärken und zu einer lebensnahen Rechtsprechung beitragen.
Voraussetzungen
Schöffin oder Schöffe werden kann jeder, der
- die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt
- zu Beginn der Amtszeit älter als 25 und jünger als 70 Jahre ist
- mindestens ein Jahr in Greven mit Hauptwohnsitz gemeldet ist
- weder vorbestraft noch entmündigt ist
- beruflich nicht mit der Justiz verbunden ist (z.B. Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Notare, Justizvollzugsbeamte).
Die Auswahl der Schöffen
Schöffen werden alle fünf Jahre gewählt. Jede Gemeinde stellt eine Schöffenvorschlagsliste auf. Für die Aufstellung der Vorschlagsliste gibt es keine festen Regeln. Manchmal werden die vorgeschlagenen Personen vom Rat, von Gewerkschaften, Kirchen oder sonstigen Organisationen benannt. Andere Kommunen greifen auf das amtliche Melderegister zurück und entnehmen dort Namen und Anschriften. Über die Aufnahme der Personen in die Vorschlagsliste entscheidet der Rat. Er muss darauf achten, dass alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden.
Die vom Rat beschlossene Liste wird bei der Verwaltung eine Woche lang zur Einsicht ausgelegt. Jede(r) hat dann die Möglichkeit, innerhalb einer Woche Einspruch zu erheben. Anschließend geht die Vorschlagsliste an das Amtsgericht. Dort entscheidet ein Schöffenwahlausschuss darüber, wer Schöffe wird.
Für die nächste Amtszeit 2009 bis 2013 können sich interessierte Grevener Bürgerinnen und Bürger direkt um das Schöffenamt bewerben. Ein Bewerbungsformular stellen wir weiter unten auf dieser Seite bereit. Darüberhinaus wird die Verwaltung rechtzeitig vor Beginn der nächsten Amtszeit die im Rat vertretenen Fraktionen bitten, Personen vorzuschlagen, die vorab ihr Einverständnis hierzu erteilt haben.
Das Wichtigste in Kürze
Amtsperiode: Die aktuelle Amtsperiode läuft seit dem 1. Januar 2005 und dauert bis Ende des Jahres 2008.
Amtszeit: Die Amtszeit eines Schöffen beträgt fünf Jahre. Er kann einmal wieder gewählt werden. Wer zehn Jahre lang als Schöffe tätig war, muss danach zehn Jahre pausieren.
Schöffentätigkeit und Beruf: Die Schöffentätigkeit ist ehrenamtlich. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Schöffen in erforderlichem Umfang freizustellen.
Zeitaufwand: Die Schöffen sollten an etwa zwölf ordentlichen Sitzungen im Jahr teilnehmen.
Zuwendungen: Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung, sondern lediglich eine Entschädigung für Verdienstausfall sowie Fahrtkostenerstattung und ggf. einen Verpflegungszuschuss.
Bewerbung
Sie interessieren sich dafür, Schöffin bzw. Schöffe zu werden? Sie können sich jederzeit um die Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben. Die nächste Amtsperiode, für die Sie sich bewerben können, beginnt im Jahr 2009.
Mit einem formlosen Schreiben bitten Sie um Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste. Ihre Bewerbung sollte enthalten:
- Name, Vorname, ggf. Geburtsname
- Adresse
- Geburtsdatum und –ort
- Telefonnummer
- Berufsbezeichnung
Sie sollten darüber hinaus bestätigen, dass Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, d.h.:
- Sie deutsche/r Staatsbürger/in sind,
- mindestens 25 und nicht älter als 70 Jahre sind,
- seit mindestens einem Jahr ihren ersten Wohnsitz in Greven haben und
- weder vorbestraft noch entmündigt sind.
Sie können für Ihre Bewerbung auch unser Bewerbungsformular verwenden, das Sie auf dieser Seite herunterladen können.
Links
- http://www.schoeffen-nrw.de
Die Homepage der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen – Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter – Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
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Letzte Änderung: 19.02.2008 (Klaus Hoffstadt)