"Volkes Stimme" in der Justiz
Voraussetzungen
Schöffin oder Schöffe werden kann jeder, der
- die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt,
- zu Beginn der Amtszeit älter als 25 und jünger als 70 Jahre ist,
- mindestens ein Jahr in Greven mit Hauptwohnsitz gemeldet ist,
- weder vorbestraft noch entmündigt ist,
- beruflich nicht mit der Justiz verbunden ist (zum Beispiel Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Notare, Justizvollzugsbeamte).
Die Auswahl der Schöffen
Schöffen werden alle fünf Jahre gewählt. Jede Gemeinde stellt eine Schöffenvorschlagsliste auf. Für die Aufstellung der Vorschlagsliste gibt es keine festen Regeln. Manchmal werden die vorgeschlagenen Personen vom Rat, von Gewerkschaften, Kirchen oder sonstigen Organisationen benannt. Andere Kommunen greifen auf das amtliche Melderegister zurück und entnehmen dort Namen und Anschriften.
Über die Aufnahme der Personen in die Vorschlagsliste entscheidet der Rat. Er muss darauf achten, dass alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden.
Die vom Rat beschlossene Liste wird bei der Verwaltung eine Woche lang zur Einsicht ausgelegt. Jede(r) hat dann die Möglichkeit, innerhalb einer Woche Einspruch zu erheben. Anschließend geht die Vorschlagsliste an das Amtsgericht. Dort entscheidet ein Schöffenwahlausschuss darüber, wer Schöffe wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Amtsperiode: Die aktuelle Amtsperiode läuft bis Ende 2013.
- Amtszeit: Die Amtszeit eines Schöffen beträgt fünf Jahre. Er kann einmal wieder gewählt werden. Wer zehn Jahre lang als Schöffe tätig war, muss danach zehn Jahre pausieren.
- Schöffentätigkeit und Beruf: Die Schöffentätigkeit ist ehrenamtlich. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Schöffen in erforderlichem Umfang freizustellen.
- Zeitaufwand: Die Schöffen sollten an etwa zwölf ordentlichen Sitzungen im Jahr teilnehmen.
- Zuwendungen: Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung, sondern lediglich eine Entschädigung für Verdienstausfall sowie Fahrtkostenerstattung und gegebenenfalls einen Verpflegungszuschuss.
Weiterführende Informationen
- www.schoeffen-nrw.de
Die Homepage der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen – Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter – Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

