Straßenausbau Reckenfeld

Der Ausbau der Erschließungsanlagen erfolgt als 30-km/h-Zone mit einem zwei Meter breiten Gehweg, Fahrbahn und Randstreifen bzw. Stellplätzen. (Den Regelquerschnitt finden Sie unten auf dieser Seite unter den Downloads). Dieses Querschnittssystem soll auch für den Block D angewendet werden.

Ausbau im Block C

Es sollen jährlich zwei Straßen ausgebaut werden. Der Zeitplan sieht wie folgt aus:

  • 2008 Emsstraße, Lennestraße (abgeschlossen)
  • 2010 Lippestraße, Weserstraße
  • 2011 Rheinstraße, Steverweg, Ruhrweg, Elbestraße

Ausbauplan für Rheinstraße, Steverweg und Ruhrweg beschlossen

Der Bauausschuss der Stadt Greven hat den Ausbauplan für die Rheinstraße, den Steverweg und den Ruhrweg in seiner Sitzung am 04.11.2010 als Bauprogramm beschlossen.

Die Anregungen der Anlieger im Block C wurden in die Ausbauplanung aufgenommen, so gut dies möglich war. Der Ausbau hat im zweiten Quartal 2011 mit Kanalbauarbeiten am Ruhrweg (Sammelkanal) begonnen.

Den Ausbauplan können Sie unten auf der Seite herunterladen.

Abrechnung der Straßenbaumaßnahmen nach dem Baugesetzbuch

Die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts kommt in ihrem Urteil vom 9. Juni 2010 (3 K 908/09) zu dem Ergebnis, dass für die Abrechnung der Straßenbaumaßnahmen im Block C in Reckenfeld das Baugesetzbuch anzuwenden ist. Das Verwaltungsgericht hat sich mit Blick auf mögliche weitere Klagen detailliert mit dieser wesentlichen Streitfrage befasst und mit seinem Urteil vom 05.10.2011 (AZ 3K 1729/2010) bestätigt. Für die Anlieger bedeutet das, dass sie einen Anteil von 90 Prozent der beitragsfähigen Aufwendungen tragen müssen.

Kontakt

Ansprechpartner

Stadtverwaltung Greven
Der Bürgermeister
Rathausstraße 6
48268 Greven

Abrechnung:
Elisabeth Beinker
Telefon 02571 920-331
geschützte E-Mail-Adresse als Grafik

Bebauungsplan:
Christian Jakob
Telefon 02571 920-343
geschützte E-Mail-Adresse als Grafik

Kanalbau/Straßenbau:
Werner Röers
Telefon 02571 920-352
geschützte E-Mail-Adresse als Grafik