Schul- und Bildungslandschaft Greven
Gesamtschule geht fünfzügig an den Start
Am 22. August geht die Gesamtschule Greven an den Start: fünfzügig, denn es liegen 141 Anmeldungen vor. Ingo Krimphoff, kommissarischer Schulleiter der Gesamtschule, zeigte sich beim Pressegespräch am 24. Februar hoch erfreut über dieses tolle Ergebnis: "Das zeigt uns: Die Erziehungsberechtigten sind in hohem Maße mit der Schulform Gesamtschule einverstanden. Sie schätzen die individuellen Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für ihre Kinder, die Angebote des Ganztags und die Möglichkeit, das Abitur nach 9 Jahren zu machen."
Auch Bürgermeister Peter Vennemeyer ist begeistert von den Anmeldezahlen: "Wir haben zum richtigen Zeitpunkt die richtige Entscheidung für Greven getroffen." Der Erste Beigeordnete Wolfgang Beckermann lobte die "Punktlandung für die Gesamtschule": denn mit einer möglichen Schüleranzahl von 140 ist der Antrag auf die Einführung einer Gesamtschule in Greven gestellt worden. "Es ist großartig, dass wir in unserer wachsenden Stadt, die sich weiter als familienfreundlich positionieren will, jetzt eine Gesamtschule haben!"
Die Zusagen sind bereits verschickt worden. Das Auswahlverfahren ist allerdings noch nicht ganz abgeschlossen, weil über die Einführung einer Integrativen Lerngruppe entschieden werden muss - diese Entscheidung liegt bei der Bezirksregierung Münster.
Rat beschließt Gesamtschule
Weitere Informationen zum Thema
- Vorlage der Verwaltung
Dieser Link führt Sie in das Ratsinformationssystem der Stadt Greven (neues Fenster).
- Bericht der Grevener Zeitung zur Schulausschusssitzung
- Bericht der Westfälischen Nachrichten zur Schulausssitzung
Wichtige Informationen vorab:
- Alle Kinder, die bereits jetzt in Greven eine weiterführende Schule besuchen oder zum Schuljahr 2011/2012 auf eine weiterführende Schule wechseln, werden ihre Schullaufbahn auch auf dieser Schule und in der gewählten Schulform beenden.
- Änderungen wird es frühestens zum Schuljahr 2012/2013 geben.
- Diese Änderungen betreffen dann auch nur die Schülerinnen und Schüler, die ab diesem Zeitpunkt zur weiterführenden Schule wechseln.
Die Anmeldezahlen für das Schuljahr 2011/2012
Die Anmeldezahlen für die weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2011/2012 liegen vor:
- Gymnasium Augustinianum: 208 (=7-zügig)
- Justin-Kleinwächter-Realschule: 78 (= 3-zügig)
- Anne-Frank-Realschule: 125 (= 4-zügig)
- Marien-Hauptschule: 31 (=2-zügig).
23 Schülerinnen und Schüler aus Greven werden zur Gesamtschule in Saerbeck gehen, 14 zur Gesamtschule in Nordwalde, zwei Kinder zu anderen Schulen außerhalb Grevens. Die beiden Gesamtschulen konnten nicht alle angemeldeten Kinder annehmen: Saerbeck lehnte insgesamt 99 Schülerinnen und Schüler ab, die Gesamtschule Nordwalde 65. Die konkrete Zahl der abgelehnten Schülerinnen und Schüler aus Greven liegt nicht vor.
Auffällig sind zum einen die rückläufigen Anmeldezahl für die Hauptschule. Wenn sich die Entwicklung der letzten Jahre so weiter fortsetzt, wird sich bald die Frage stellen, ob eine einzügige Hauptschule erhalten werden kann und ob nicht eine andere Schulform angestrebt werden sollte. Zum anderen überraschen die enorm vielen Anmeldungen für das Gymnasium, das damit im Schuljahr 2011/2012 siebenzügig wird. Alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler wurden angenommen, obwohl die räumliche Ausstattung schon jetzt problematisch ist.
Diese Entwicklung der Anmeldezahlen entspricht nicht den Prognosen, auf deren Grundlagen im Jahr 2008 ein Schulentwicklungsplan erstellt wurde. Die Schullandschaft in Greven wird sich also in den nächsten Jahren anders darstellen, als noch vor wenigen Jahren gedacht. Und damit sind wir auch schon bei der Diskussion, wie die Veränderung der Schullandschaft gestaltet werden könnte.
Der Beratungsprozess in Greven
Um den vielen Fragen und Unsicherheiten bei dem hochsensiblen Thema Schule und Veränderung der Schullandschaft in Greven gerecht werden zu können, hat der Schulausschuss im Dezember 2010 einstimmig beschlossen, dass es einen Beratungsprozess geben soll, in den alle Betroffenen eingebunden sind. Im Rahmen dieses Prozesses, der von zwei externen Beraterinnen moderiert wird, sollten die Chancen und Risiken unterschiedlicher Lösungsansätze abgewogen werden.
Dabei ging es unter anderem um diese Fragen:
- Wie kann für die Grevener Hauptschüler eine gute und zukunftsweisende Perspektive entwickelt werden?
- Wenn eine ein- oder zweizügige Hauptschule auch rechtlich überlebensfähig wäre, welche Folgen hätte das für die Schülerinnen und Schüler?
- Neben den herkömmlichen Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium sind in NRW nicht nur Verbundschulen und Gesamtschulen, sondern im Schulversuch auch Gemeinschaftsschulen möglich. Welche Chancen und Risiken liegen in der Beibehaltung der vor Ort vorhandenen Schulformen und in der Einführung neuer Schulformen für die Schülerinnen und Schüler?
- Werden Schülerinnen und Schüler, die sich eine frühzeitige Entscheidung für ein G8-Abitur am Gymnasium nicht zumuten wollen, sich vermehrt an Realschulen anmelden, wenn die als Gemeinschafts- oder Gesamtschulen eine gymnasiale Option anbieten?
- Wenn Haupt- und Realschule in einer neuen Schulform zusammengeführt werden sollten, kann das nur an einem oder sollte das an beiden Realschulstandorten geschehen?
- Was wird aus dem Schulstandort Reckenfeld?
- Wenn es eine neue Schule gibt, welches pädagogische Konzept soll sie haben?
- Welche Auswirkungen hat die Inklusion (gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung) auf die Schul- und Bildungslandschaft?
- Wie lassen sich mögliche Veränderungen so gestalten, dass große bauliche Investitionen vermieden werden?
Am 2. Februar 2011 fand die Auftaktveranstaltung zur Beratung statt. Neben den beiden Moderatorinnen Prof. Dr. Ursula Tölle und Ingeborg Bispinck-Weigand trafen sich alle Gruppen zu einer ersten Gesprächsrunde, die direkt von der Neugestaltung der Grevener Schullandschaft betroffen sind. Die Vorsitzenden der Schülervertretungen und der Schulpflegschaft, die Sprecher der Lehrerräte und die Schulleitungen nahmen für die Schulen teil, die Vertreter der Politik und der Verwaltung für den Schulträger.
In den folgenden Wochen gab es Einzelgespräche der Moderatorinnen mit den direkt Beteiligten: den Schulleitungen, den Elternvertretungen, den Schülervertretern, den Lehrervertretungen und der Politik. Diese Gespräche dienten, wie auch die Auftaktveranstaltung, dem Informationsaustausch, einer ersten Bestandsaufnahme und letztlich auch einer ersten Meinungsbildung.
Später gab es eine zweite Gesprächsrunde mit diesem Kreis. Dann wurde der Austausch mit kooperierenden Trägern und der Bürgerinitiative Reckenfeld gesucht.
In der Schulausschusssitzung im Juni und in er Ratssitzung im Juli 2011 hat sich der Rat der Stadt Greven einstimmig für die Einrichtung einer Gesamtschule ausgesprochen.
Stellungnahmen und Empfehlungen
- Positionspapier der Anne-Frank-Realschule, 11.04.2011(PDF-Datei, 343,2 KB)
- Positionspapier der Schulkonferenz der Justin-Kleinwächter-Realschule, 14.04.2011(PDF-Datei, 36,41 KB)
- Empfehlungen der Marien-Hauptschule zur Einrichtung einer Gesamtschule, 26.05.2011(PDF-Datei, 37,19 KB)
Schulformen in Nordrhein-Westfalen
Das Land NRW ermöglicht neben dem differenzierten Schulsystem aus Hauptschule, Realschule, Gymnasium auch die Gesamtschule und im Schulversuch die Gemeinschaftsschule. Weitere Begriffe wie Verbundschule, Aufbauschule oder Profilschule fallen ebenfalls in Diskussionen rund um die Schule. Doch was verbirgt sich hinter diesen Begriffen und wo liegen die Unterschiede?
Gesamtschule
An der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden, die auch an Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien erworben werden können. Die Sekundarstufe I umfasst die Klassen 5 - 10, die Sekundarstufe II die Klassen 11 - 13. Das heißt, die Gesamtschule bietet das Abitur nach 13 Jahren an. Die Oberstufe ist an Gymnasium und Gesamtschule einheitlich.
Ab Klasse 7 gibt es Fachleistungskurse in einzelnen Fächern, ansonsten wird im Klassenverband unterrichtet. In den Klassen 5 bis 9 gibt es keine Versetzung.
Die Gesamtschulen in NRW werden in der Regel im Ganztag geführt. Bei einer Neuerrichtung einer Gesamtschule ist das derzeit nicht vorgesehen.
Voraussetzung: Für die Errichtung einer neuen Gesamtschule sind mindestens 112 Anmeldungen erforderlich (4 x 28 = vierzügig). Diese Anmeldungen müssen allein aus der Kommune kommen, in der die Gesamtschule eingerichtet werden soll.
Gemeinschaftsschule
Eine Gemeinschaftsschule entsteht durch das Zusammenführen bereits bestehender Schulen.
In der 5. und 6. Klasse werden alle Schüler gemeinsam unterrichtet. Die Unterrichtsinhalte orientieren sich an den Lehrplänen aller Schulformen, insbesondere auch des Gymnasiums.
Der Schulträger entscheidet mit der Schulkonferenz, wie es ab der 7. Klasse weitergeht.
Verschiedene Modelle sind möglich:
- kooperative Form: ab der 7. Klasse werden Schülerinnen und Schüler nach den schulformspezifischen Bildungsgängen Hauptschule, Realschule, Gymnasium getrennt unterrichtet.
- integrierte Form: Die Schülerinnen und Schüler werden bis zur 10. Klasse weiter gemeinsam in heterogenen Klassenverbänden unterrichtet. In einzelnen Fächern kann differenziert werden.
- teilintegrierte Form: ab der 7. Klasse werden die Bildungsgänge Hauptschule und Realschule gemeinsam unterrichtet, der Bildungsgang Gymnasium getrennt.
- Die Schülerinnen und Schüler werden bis zur 8. Klasse gemeinsam in heterogenen Klassenverbänden unterrichtet. Ab der Klasse 9 werden sie nach den schulformspezifischen Bildungsgängen Hauptschule, Realschule, Gymnasium getrennt unterrichtet.
Die Gemeinschaftsschule wird im Ganztag geführt.
Die Gemeinschaftsschule verfügt über eine eigene gymnasiale Oberstufe oder sie kooperiert mit der Oberstufe eines Gymnasiums oder einer Gesamtschule.
Die Stellenzuweisung orientiert sich an der Hauptschule.
Voraussetzung: Bei der Errichtung einer Gemeinschaftsschule müssen mindestens 69 (3 x 23) Anmeldungen aus der Kommune, in der die Gemeinschaftsschule entsteht, vorliegen. Die Gemeinschaftsschule muss mindestens 3-zügig sein, gewünscht ist, dass sie 4-zügig ist (4 x 23=92 Schülerinnen und Schüler).
Die Schule eines anderen Trägers (also einer benachbarten Kommune) darf durch die Errichtung einer Gemeinschaftsschule nicht im Bestand gefährdet werden.
Verbundschule
Aufbauschule
Diese Schulformen gibt es nicht:
Profilschule
Eine Profilschule ist keine Schulform. Jede Schule kann darf sich so nennen. Sie möchte damit einen bestimmten Schwerpunkt besonders hervorheben, beispielsweise im Bereich Sprachen, Musik oder Naturwissenschaften.
Die Schulformen Oberschule, Stadtteilschule, Mittelschule, Sekundarschule, Regelschule, Realschule plus gibt es in anderen Bundesländern, aber nicht in NRW. Deswegen können sie auch nicht eingerichtet werden.
Links und Downloads zur Schul- und Bildungslandschaft
- Bildung ist mehr als Schule(PDF-Datei, 37,26 KB)
- Informationen zum Beratungsprozess: Präsentation, Beschluß, Vorlage(PDF-Datei, 322,38 KB)
- Tendenzen in der Schulentwicklung für die Sekundarstufe I(PDF-Datei, 237,99 KB)
- Klassenfrequenzen und Lehrerstellen(PDF-Datei, 54,45 KB)
- Ergebnisse der Elternbefragung zur Sekundarstufe (2010)(PDF-Datei, 694,45 KB)
- Ergebnisse der Auftaktveranstaltung vom 02.02.2011(PDF-Datei, 30,58 KB)
Downloads zum Schulentwicklungsplan
- Entwurf für einen Schulentwicklungsplanvon Prof. Dr. Klaus Klemm
(PDF-Datei, 72,24 KB) - Anlagen zum Entwurfvon Prof. Dr. Klaus Klemm
(PDF-Datei, 191,19 KB) - Präsentation zum Vortrag von Prof. Dr. Klaus Klemm im Schulausschuss am 05.02.2009(PDF-Datei, 62,47 KB)
- Niederschrift aus der Sitzung des Schulausschusses vom 05.02.2009(PDF-Datei, 35,11 KB)




