Wissenswertes zu Miete und Nebenkosten
Die Miete und die Nebenkosten
In der Mietwertübersicht des Mietspiegels sind keine Nebenkosten enthalten. Zu den umlagefähigen Nebenkosten gehören die
- laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks (Grundsteuer)
- Kosten der Wasserversorgung
- Kosten der Entwässerung
- Kosten der zentralen Heizungsanlage
- Kosten der zentralen Warmwasserversorgung
- Kosten der maschinellen Personen- oder Lastenaufzüge
- Gebühren für Straßenreinigung, Winterdienst und Müllabfuhr
- Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
- Kosten der Gartenpflege
- Kosten der Beleuchtung
- Kosten der Schornsteinfegerreinigung
- Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung
- Kosten für Hausmeisterdienste
- Kosten des Betriebs einer Gemeinschaftsantennenanlage oder der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen Verteileranlage
- Kosten des Betriebs einer maschinellen Wascheinrichtung
- sonstigen Betriebskosten
Wann kann die Miete erhöht werden?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (kurz: BGB) regelt das Verfahren bei Mieterhöhungen für Altbauten und nicht preisgebundene Neubauwohnungen.
Eine Mieterhöhung kann der Vermieter unter anderem festsetzen, wenn
- die Miete seit zwölf Monaten unverändert war
- die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete (wichtig: Mietwerttabelle!) nicht übersteigt, die in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert worden ist
Ortsüblich ist eine Miete, die in Greven für Wohungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage durchschnittlich verlangt und bezahlt wird. Daher ist der Mietspiegel der Stadt sehr wichtig. Er kann - neben Vergleichsobjekten und Sachverständigengutachten - als Basis für die Mietfestlegung herangezogen werden.
Die Mietwertübersicht und die Berechnung von Zu- und Abschlägen finden Sie auf unseren Seiten zum Mietspiegel.
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