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Eine wichtige Lektüre für Mieter und Vermieter - Der Mietspiegel


Achtung! Die Informationen auf dieser und den Folgeseiten basieren auf dem Mietspiegel vom 1. Juni 2005. Der Mietspiegel wurde nicht - wie nach § 558 d BGB vorgesehen - der aktuellen Marktentwicklung angepasst und gilt daher nicht als Maßstab für die ortsübliche Vergleichsmiete im Sinne des BGB. Als Orientierung kann der "alte" Mietspiegel jedoch Anhaltspunkte bieten.

Wie hoch darf die Miete in Greven sein? Wann darf die Miete erhöht werden und welche Nebenkosten dürfen abgerechnet werden? Das sind einige Fragen, die ein Mietspiegel beantwortet.

Objektivität garantiert

Maßgeblichen Anteil am Mietspiegel haben die Vermieter(innen) in Greven, die sich an der Umfrage des Fachdienstes Bauordnung und –beratung beteiligt haben.

Ein Dank gilt auch dem Gutachterausschuss des Kreises Steinfurt, dem Haus- und Grundeigentümerverein und dem Mieterverein für Münster und Umgebung. Ihre Mitwirkung und Zustimmung garantieren, dass die Interessen sowohl der Vermieter als auch der Mieter gleichermaßen berücksichtigt wurden und der Mietspiegel eine objektive Entscheidungshilfe für die Preisfindung sein wird.

Eine Frage der Übersicht: Lesen Sie unsere Artikel zum Mietspiegel

Das Thema "Mieten" ist ziemlich komplex. Damit Sie sich besser zurechtfinden, haben wir die wichtigsten Informationen auf mehrere Artikel für Sie verteilt. So können Sie entscheiden, was Sie besonders interessiert. Um den richtigen Mietpreis für Ihre Wohnung zu finden, empfehlen wir Ihnen aber, alle Artikel zu lesen. Die Artikelübersicht finden Sie unter diesem Textabsatz.

Letzte Änderung: 06.07.2007 (Klaus Hoffstadt)