Eine wichtige Lektüre für Mieter und Vermieter - Der Mietspiegel
Achtung! Die Informationen auf dieser und den Folgeseiten basieren auf dem Mietspiegel vom 1. Juni 2005. Der Mietspiegel wurde nicht - wie nach § 558 d BGB vorgesehen - der aktuellen Marktentwicklung angepasst und gilt daher nicht als Maßstab für die ortsübliche Vergleichsmiete im Sinne des BGB. Als Orientierung kann der "alte" Mietspiegel jedoch Anhaltspunkte bieten.
Wie hoch darf die Miete in Greven sein? Wann darf die Miete erhöht werden und welche Nebenkosten dürfen abgerechnet werden? Das sind einige Fragen, die ein Mietspiegel beantwortet.
Objektivität garantiert
Maßgeblichen Anteil am Mietspiegel haben die Vermieter(innen) in Greven, die sich an der Umfrage des Fachdienstes Bauordnung und –beratung beteiligt haben.
Ein Dank gilt auch dem Gutachterausschuss des Kreises Steinfurt, dem Haus- und Grundeigentümerverein und dem Mieterverein für Münster und Umgebung. Ihre Mitwirkung und Zustimmung garantieren, dass die Interessen sowohl der Vermieter als auch der Mieter gleichermaßen berücksichtigt wurden und der Mietspiegel eine objektive Entscheidungshilfe für die Preisfindung sein wird.
Eine Frage der Übersicht: Lesen Sie unsere Artikel zum Mietspiegel
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Der aktuelle Mietspiegel
- Der Mietspiegel vom 1.6.2005 als PDF-Dokument (Achtung: nicht mehr gültig!)
Hinweise zum Ausdruck: Wenn Sie den Mietspiegel ausdrucken möchten, sollten Sie die Din A4 Seiten doppelseitig bedrucken. Anschließend legen Sie die Seiten aufeinander und knicken die Blätter in der Mitte zusammen. Heraus kommt eine Broschüre im Format Din A5.
Letzte Änderung: 06.07.2007 (Klaus Hoffstadt)