Informationen für Eltern zum neuen Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz
Das sind die Ziele des neuen Gesetzes:
- Mehr individuelle Bildungsförderung
- Ausbau der Plätze für die unter Dreijährigen
- flexible Öffnungszeiten der Einrichtungen
- Ausbau der Sprachförderung
- die Einbindung von Tageseinrichtungen in eine umfassende Unterstützung der Familien durch Familienzentren
- eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- eine neue Finanzierungsstruktur auf der Basis von Kindpauschalen.
Neue Gruppentypen und flexible Betreuungszeiten
Künftig gibt es drei Gruppentypen in den Tageseinrichtungen:
- Gruppe I: 2 – 6jährige Kinder ( 20 Kinder / 2 Fachkräfte )
- Gruppe II: 0 – 3jährige Kinder ( 10 Kinder / 2 Fachkräfte )
- Gruppe III: 3 – 6jährige Kinder ( 25 Kinder / 1 Fach-, 1 Ergänzungskraft )
Den Eltern sollen folgende drei Betreuungsmöglichkeiten angeboten werden:
- 25 Stunden pro Woche
- 35 Stunden pro Woche
- 45 Stunden pro Woche
Die Mindestbetreuungszeit beträgt 20 Stunden.
rundsätzlich besteht in allen drei Betreuungsvarianten die Möglichkeit einer Über-Mittag-Betreuung. Allerdings entscheidet der Träger, für wie viele Kinder er aufgrund seiner räumlichen Situation ein Übermittagangebot machen kann.
Von den Gruppentypen und Betreuungszeiten leiten sich künftig die jeweiligen Kindpauschalen zur Finanzierung der Einrichtungen ab.
Die Eltern können individuelle Betreuungszeiten für die Kinder wählen
Die Kindertageseinrichtungen werden diese unterschiedlichen Betreuungszeiten anbieten; die Angebotsstruktur wird vielfältiger. In diesem Rahmen haben die Eltern dann die Möglichkeit, unter den gemachten Angeboten das für sie passende auszuwählen. Allerdings sollte die Betreuungszeit nicht variabel gehandhabt werden, sondern muss verbindlich vereinbart sein.
Grundsätzlich entscheiden die Einrichtungen selbst über ihre Öffnungszeiten. Die Festlegung hat sich aber an den Ergebnissen der Kindergartenbedarfsplanung vor Ort, sowie an den Grundsätzen der Bedarfsgerechtigkeit und der Wirtschaftlichkeit zu orientieren. Das heißt, dass vor Ort vor allem nach den Bedarfen der Eltern entschieden werden soll, welche Öffnungszeiten die Einrichtung anbietet.
Die finanzielle Förderung einer Einrichtung setzt eine "Regelmäßigkeit des Besuchs der Kinder" voraus. Regelmäßigkeit ist gegeben, wenn die überwiegende Zahl der Kinder durchschnittlich mindestens 20 Stunden pro Woche besucht. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass ein ausreichender Zeitraum für die zu leistende Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Kindertageseinrichtung vorhanden ist.
Wahlfreiheit der Eltern
Auch weiterhin sollen Eltern ihr Kind in die Einrichtung bringen können, die ihnen von der pädagogischen Ausrichtung her entspricht. Dies muss bei der Entwicklung der örtlichen Angebotsstruktur berücksichtigt werden. Eltern erhalten mehr Wahlfreiheit dadurch, dass sie ihren Bedürfnissen entsprechend gestaffelte Betreuungszeiten buchen können.
Müssen die Eltern höhere Elternbeiträge zahlen?
Die Elternbeiträge werden durch die Kommunen in eigener Zuständigkeit festgesetzt. Die anteilige Quote der Beiträge beträgt in der Stadt Greven zur Zeit knapp 17 Prozent der Gesamt-Betriebskosten.
Wie bisher richtet sich die Höhe der zu zahlenden Elternbeiträge nach dem zu versteuernden Familieneinkommen. Ein weiteres Kriterium sind die unterschiedlichen Betreuungszeiten: a) 25, b) 35 oder c) 45 Stunden, bei einer 5-Tage-Woche.
Da sich die anerkennungsfähigen Betriebskostenpauschalen nach den unterschiedlichen Buchungszeiten der Eltern richten, kann somit zum jetzigen Zeitpunkt die Gesamtsumme aller Betriebskosten in Greven noch nicht konkret ermittelt werden. Es ist jedoch erklärtes Ziel, die Elternbeiträge in ihren Eingangsstufen ( 35 Std. – Betreuung ) in den bisherigen Einkommensgruppen ( bis 61.335 € ) nicht anzuheben. Gleiches gilt für die Ganztagsbetreuung, deren jetziger Beitrag dann mit dem 45-Stunden-Kontingent gleichgesetzt würde. Für die 25-Stunden-Betreuung sind geringe Abschlägen vorgesehen.
Voraussichtliche Elternbeiträge
Die genaue Ermittlung der voraussichtlichen Elternbeiträge nach dem KiBiz ist sehr schwierig, weil sie u.a. auch abhängig vom Buchungsverhalten der Eltern ist. Die bisherige Beitragssatzung der Stadt Greven soll am 05.03.2008 durch Beschluss des Rates der Stadt Greven angepasst werden. Der Jugendhilfeausschuss hat am 14.02.2007 bereits zugestimmt
Auf der Basis der bisherigen Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen sind folgende Elternbeiträge vorgesehen:
|
Jahres-einkommen |
Gruppenform I/III |
Gruppenform II |
||||
| Betreuungszeiten | Betreuungszeiten | |||||
| 25 Std. | 35 Std. | 45 Std. | 25 Std. | 35 Std. | 45 Std. | |
| 15.000 |
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
| 25.000 |
26
|
28
|
45
|
43
|
48
|
73
|
| 37.000 |
44
|
49
|
78
|
89
|
98
|
156
|
| 49.000 |
74
|
81
|
127
|
139
|
151
|
231
|
| 61.000 |
117
|
129
|
200
|
185
|
202
|
310
|
| 73.000 |
154
|
170
|
265
|
210
|
227
|
353
|
| 85.000 |
190
|
209
|
327
|
235
|
250
|
380
|
| über 85.000 |
219
|
240
|
359
|
256
|
274
|
419
|
|
Stand: 1.2.2008
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Letzte Änderung: 15.02.2008 (Andrea Rauße-Rüther)